Rechtsberatung

Steuergestaltungen und wirtschaftliche Umstrukturierungen beinhalten häufig gesellschafts- und zivilrechtliche Fragestellungen. Dies schließt insbesondere die Vertragsgestaltung bei Unternehmensverkäufen und -käufen, -gründungen und -umwandlungen sowie die rechtliche Ausgestaltung von Geschäftsführungs- und Anstellungsverträgen mit ein. Aber auch im privaten Bereich sind Zivilrecht und Steuerrecht eng miteinander verbunden, beispielsweise bei der vertraglichen Ausgestaltung von Testamenten oder Eheverträgen.

Durch die Zulassung unseres Partners Alfons Reifferscheid als Rechtsbeistand können wir wichtige rechtliche Fragestellungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich der Rechtsberatung abdecken. Als Wirtschaftsprüfer ist uns zudem die Rechtsberatung in beschränktem Umfang erlaubt. Bei komplexen Sachverhalten und bei Gerichtsverhandlungen arbeiten wir mit renommierten Rechtsanwälten des jeweiligen Fachgebiets zusammen.